Vorraussetzung für die Erteiligung eines Berechtigungsausweises ist der Nachweis der Bedürftigkeit, die wie folgt nachgewiesen werden kann:
- Leistungsbescheid des Landkreises Göttingen über
Arbeitslosengeld II (Hartz4)
- Grundsicherung für Arbeitssuchende
- Grundsicherung für Rentner oder ein Wohngeldbescheid.
- Geringverdiener werden auch im Einzelfall geprüft.
Die Bedürftigkeit wird nach einem Jahr überprüft und wird dann ggf. um ein Jahr verlängert.
Berichtigungsausweise werden am 1. Montag und 1. Donnerstag eines Monats,
von 11.00 - 13.00 Uhr, im Geschwister Scholl Haus ausgegeben.
Die Ausstellung des Berechtigungsausweises kostet 0,50 Euro pro Jahr. |